Knierevision

Revision bedeutet in der Medizin eine erneute Durchführung einer Behandlung. Bei einer einliegenden Prothese wird eine Revision hauptsächlich aus zwei Gründen durchgeführt: zum einen bei einer Lockerung der Prothese, um diese komplett oder einzelne Anteile davon auszuwechseln und zum anderen bei Vorliegen eines bakteriellen Infektes, um infiziertes Gewebe zu entfernen und den Erhalt der einliegenden Prothese gewährleisten.

Alle Kunstgelenke werden nach einer gewissen Zeit locker. Der Grund dafür ist, dass totes Material (Prothese) in lebendiges Gewebe eingebaut wird, welches im Laufe der Zeit fortwährenden Umbauvorgängen und Belastungen ausgesetzt ist. Zum heutigen Zeitpunkt geht man davon aus, dass nach 15 Jahren höchstens etwa zehn Prozent der Prothesen gelockert sein sollten. Dieses ist ein statistischer Wert: Im Einzelfall kann die „Standzeit“ der Prothese erheblich davon abweichen.

Im Falle einer Lockerung besteht die einzige zielführende Behandlung in einem Auswechseln der gelockerten Prothesenanteile im Zuge einer Knierevision.

Wenn andererseits die schwerwiegende Komplikation einer bakteriellen Infektion (Entzündung mit Bakterien) bei Einliegen eines Kunstgelenkes auftritt, besteht die Revision im Frühstadium aus einem frühzeitigen Entfernen aller von der Infektion betroffenen Gewebeanteile unter Erhalt der Prothese. Diese Revisionen müssen häufig mehrfach wiederholt werden.

Für den Fall, dass hiermit die Infektion nicht beherrscht werden kann, ist der Ausbau der Prothese notwendig.

Ob der Einbau einer neuen Prothese in gleicher Operation oder nach Infektberuhigung einige Wochen später durchgeführt werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden und von vielen Parametern abhängig, die bei der Diagnose berücksichtigt werden müssen.