Arthrose im Knie

Von einer Arthrose im Knie sprechen wir, wenn abnutzungsbedingt die Knorpelüberzüge der Gelenkpartner des Kniegelenkes (Oberschenkelknochen, Schienbeinkopf) aufgebraucht sind und zu entsprechenden Veränderungen des gesamten Gelenkes geführt haben. Bei Vorliegen einer Arthrose sind auch die Knochen, insbesondere aber auch die Gelenkinnenhaut und die Gelenkflüssigkeit bereits verändert.

Die Abnutzung des Gelenkes tritt durch die ständige Belastung im Laufe des Lebens auf, sie wird aber durch gewisse Begleitumstände (Übergewicht, Stoffwechselerkrankungen, Beinachsenfehlstellung, Gelenkinstabilität, Teil- beziehungsweise  Verlust des Meniskus durch OP etc.) verstärkt und kann dann entsprechend auch in jungen Jahren auftreten. Auch Zustände nach Knochenbrüchen des körperfernen Oberschenkels oder des Schienbeinkopfes können zur Kniegelenkarthrose führen.

Die Anzeichen einer Kniegelenksarthrose sind insbesondere der Schmerz bei Bewegung, aber auch Ruheschmerz sowie eine zunehmende Bewegungseinschränkung. Darüber hinaus treten symptomatisch Schwellungen des Gelenkes sowie Wassereinlagerungen (Gelenkerguss) auf.

Röntgenbilder zeigen die entsprechenden Veränderungen am Knochen, in Kernspintomographiebildern sind die Veränderungen der Weichgewebe und insbesondere des Knorpels zu erkennen.

Es ist wichtig zu wissen, dass keine direkte Verbindung zwischen dem Ausmaß der sichtbaren Veränderungen und den Schmerzen beziehungsweise Beschwerden besteht. Das bedeutet, dass auch bei ausgeprägten sichtbaren Veränderungen keine oder wenig Schmerzen vorhanden sein können sowie umgekehrt auch.

Das heißt aber auch, dass die Diagnose Arthrose als Ursache von Beschwerden nicht leichtfertig gestellt werden darf. Eine sorgfältige Befragung des Patienten, eine klinische Untersuchung sowie bildgebende Untersuchungsverfahren sind ebenso wie eine ausreichende Erfahrung des Untersuchers notwendig.

Wenn die Diagnose einer Arthrose im Kniegelenk gestellt ist, sollte die Behandlung zunächst nicht operativ, sondern konservativ durch Physiotherapie (Sport) und/oder Medikamente erfolgen.

Erst dann, wenn unter diesen Behandlungen keine ausreichende Schmerzlinderung eintritt beziehungsweise die Lebensqualität des Patienten zu stark eingeschränkt ist, sollte operiert werden.

Die Operation besteht dann im Einsetzen eines kompletten künstlichen Kniegelenkes beziehungsweise einer Teilprothese des Kniegelenkes (Knie-TEP oder Teilprothese).